22.06.2011 09:42 Alter: 332 days

§61a LWG-NRW, neuer Erlass aus Düsseldorf vom 17.06.11

Vollzug des § 61a LWG

Am 17.06.11 hat Herr Dr. Mertsch, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, einen neuen Erlass an die Bezirksregierungen verschickt.

Mit diesem Erlass wurde augenscheinlich nur die Thematik der Dränageanschlüsse etwas entschärft. Ergänzend zu seinen Ausführungen hat Dr. Mertsch einen Bildreferenzkatalog beigefügt, um die Bewertung von Schadensbildern zu vereinfachen.

Da sei doch die Frage erlaubt, wofür all die vielen "Sachkundigen" und "zertifizierten..." diesen Bildreferenzkatalog brauchen? Oder anders gesagt, welche Wertigkeit haben dann eigentlich die vielen Zertifikate, wenn es immer noch solche Hilfen braucht... nach jahrzehnten der Kanalinspektion und -sanierung...

Seriöse Fachplaner und engagierte Kommunen arbeiten schon seit Jahren nach solch einem Schema...

 

Entscheidend ist doch, dass die Kommunen aktiv und kommunikativ mit dem Bürger an das Thema heran gehen.

 

Zum Erlass vom 17.06.11 (pdf)

 

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