Dichtheitsprüfung
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen wird bundesweit durch das Wasserhaushaltsgesetz geregelt.
Diese Regelung kann durch die Landesgesetze der einzelnen Bundesländer präzisiert werden. Bei uns in NRW ist das der § 61 des Landeswassergestzes (LWG) NRW.
Grundsätzlich gilt:
Jeder Eigentümer eines Grundstücks muss im Erdreich neu verlegte Abwasserleitungen, nach der Errichtung, von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen.
Aber auch bestehende Abwasserleitungen sind nach den Bestimmungen des § 61a "Private Abwasseranlagen" im § 61 LWG NRW zu untersuchen. Die Dichtheitsprüfung muss spätestens bis zum 31.12.2015 von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Der zuständigen Kommune steht es frei, für klar definierte Teilgebiete auch geänderte Fristen festzulegen. Diese Fristen werden dann in der örtlichen Abwassersatzung, oder einer zusätzlichen Fristensatzung, veröffentlicht.
Grundsätzlich gilt, dass die höchste Priorität und die kürzeste Frist zur Dichtheitsprüfung für Wasserschutzgebiete anzusetzen ist.

Mit Hilfe modernster Messgeräte und permanent aktualisierter Software überprüfen wir Ihre Abwasserleitungen nach den neuesten Vorschriften und DIN Normen. Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an überbetrieblichen Schulungen teil. Selbstverständlich besitzen wir die Sachkunde gemäß § 61 LWG NRW "Private Abwasseranlagen".
Sie erhalten zu jeder Prüfung die entsprechenden Protokolle und Daten um, zum Beispiel zum § 61 LWG NRW, die Dichtheit Ihrer Anschluss- und Grundleitungen nachweisen zu können.
Kein Grundstückseigentümer muss sich Sorgen machen, dass seine Leitungen durch die Dichtheitsprüfung Schaden nimmt! Entgegen vieler Veröffentlichungen in der Presse, liegt der Prüfdruck, bei einer Überdruckprüfung mit Luft, zwischen 150 und 200 mbar. Dieser Prüfdruck ist so gering, dass schon die Sonneneinstrahlung auf die Prüfschläuche ausreicht, um diesen geringen Druck ansteigen zu lassen...
Bei einer Dichtheitsprüfung des gesamten Grundleitungsnetzes (mittels Wasserpegelprüfung) wird am Kontrollschacht die Anschlussleitung abgesperrt, um dann das Grundleitungsnetz mit Wasser zu befüllen. Die Prüfung wird mit einer Wassersäule von max. 0,50m über Rohrscheitel durchgeführt. Auch dieser Prüfdruck stellt überhaupt keine Gefahr für die Rohre und Rohrverbindungen dar.
Für den Fall, dass die Abwasserleitungen mit der Kamera untersucht werden sollen/müssen, setzen wir modernste Inspektions- und Reinigungstechniken ein, die genau für diesen Einsatz entwickelt wurden. In diesem Fall würde, falls unbedingt erforderlich, eine Reinigung mittels Wasser erfolgen. Auch vor diesem Wasserstrahl muss sich die Abwasserleitung weniger fürchten, als vor privat eingesetzen Stahlspiralen aus dem Baumarkt oder irgendwelchen Hochdruckreinigern aus der Garage...
Immer häufiger werden wir von Verbänden, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltern und Bürgerversammlungen eingeladen, um dort zu diesem Thema einen Vortrag zu halten. Dabei können wir aus vielen Jahren praktischer Erfahrung schöpfen und den Zuhörern oftmals die Angst vor der Dichtheitsprüfung, im Rahmen des Landeswassergesetztes, nehmen.
PKT Bürgerleitfaden:
Mit unserem Bürgerleitfaden möchten wir Sie bei der umsichtigen Vorbereitung und Umsetzung der Dichtheitsprüfung, nach § 61a LWG-NRW, unterstützen.
Bürgerleitfaden zum §61a LWG-NRW als Download (pdf)
Aktuell (17.06.11):
Zu dem im Oktober 2010 erschienenen Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz NRW (PDF) wurde am 17.06.11 ein neuer, überarbeiteter Erlass veröffentlicht.



