Dichtheitsprüfung

Übliche Prüfungen sind die optische Inspektion und die Druckprüfung mit Luft oder Wasser. Die PKT - ROHR FREI GmbH & Co. KG prüft gern Ihre bestehenden oder neuen Anschlussleitungen und Grundleitungsnetze.
Unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an überbetrieblichen Schulungen teil. Selbstverständlich besitzen wir die Sachkunde gemäß § 61a LWG NRW "Private Abwasseranlagen".
Sie erhalten zu jeder Prüfung die entsprechenden Protokolle und Daten um, zum Beispiel zum § 61 LWG NRW, die Dichtheit Ihrer Anschluss- und Grundleitungen nachweisen zu können.
Immer häufiger werden wir von Verbänden, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltern und Bürgerversammlungen eingeladen, um dort zu diesem Thema einen Vortrag zu halten. Dabei können wir aus vielen Jahren praktischer Erfahrung schöpfen und den Zuhörern oftmals die Angst vor der Dichtheitsprüfung, im Rahmen des Landeswassergesetztes, nehmen.
Tipp:
Bei der bundesweiten Diskussion zu diesem Thema richtet sich der Fokus meist auf die privaten Grundstücke, die zu reinem Wohnzwecke genutzt werden. Das auch die Grundstücke betroffen sind, die gewerblich genutzt werden und nicht der Selbstüberwachungsverordnung unterliegen, gerät dabei schnell aus dem Fokus.
Doch gerade hier wird die Umsetzung der Verpflichtung wirklich aufwendig und brisant. Einige Beispiele:
- Das Leitungsnetz ist oft größer und komplexer.
- Inhaltsstoffe des Abwassers und evtl. dessen Temperatur und Menge müssen beachtet werden.
- Nutzungsänderungen im Betrieb wurden oft nicht auf das Entwässerungsnetz übertragen.
- Ein Kanalbestandsplan, ein hydraulischer Nachweis fehlt.
- Es gibt mitunter aktive und sogar inaktive Sonderbauwerke.
- Einleitergenehmigungen sind zu beachten.
- Kontrollschächte und Bauwerke sind überbaut und nicht zugänglich.
- Produktionsabläufe und Werkverkehr müssen beachtet werden.
- Hygienevorschriften der Produktion kollidieren mit dem Öffnen der Abwasseranlagen.
- Keine Trennung und Behandlung von Regen- und Oberflächenwasser.
- etc., etc. ....
Wir können aus unserer langjährigen Erfahrung nur empfehlen, damit einen Fachplaner zu beauftragen, der als Schnittstelle zwischen Eigentümer, Aufsichtsbehörden und Dienstleistern steht.


NRW Aktuell (17.06.11):
Zu dem im Oktober 2010 erschienenen Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz NRW (PDF) wurde am 17.06.11 ein neuer, überarbeiteter Erlass veröffentlicht.
